Häufige Fragen

Reisegepäck

An dieser Stelle finden Sie sämtliche Informationen hinsichtlich des Themas Gepäckmitnahme. Die zulässige Gepäckmenge hängt von dem gebuchten Tarif ab und geht aus Ihrer Bestätigung hervor.

Bitte beachten Sie, dass ggf. gesonderte Regelungen gelten, wenn Sie Ihren Flug über einen externen Dienstleister gebucht haben. Bei Fragen zu Gepäckbestimmungen wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an diesen Partner.

FAQ mit sichtbaren Themen
DAT Gepäckbestimmungen
Welche Gepäckstücke kann ich mit auf meine Reise nehmen?
Welche Gepäckstücke Sie mit auf Ihre Reise nehmen können, hängt von der Art Ihres gebuchten Tarifs ab:

Smart Tarif:
  • 1 x Handgepäck, max. 8 kg, Größe: 55 x 40 x 23 cm + 1 kleiner persönlicher Gegenstand.

Classic Tarif:
  • 1 x Handgepäck, max. 8 kg, Größe: 55 x 40 x 23 cm + 1 kleiner persönlicher Gegenstand,
  • 1 x Aufgabegepäck, max. 23 kg, Größe: 158 cm (Höhe + Breite + Tiefe).

Flex Tarif:
  • 1 x Handgepäck, max. 8 kg, Größe: 55 x 40 x 23 cm + 1 kleiner persönlicher Gegenstand,
  • 1 x Aufgabegepäck, max. 23 kg, Größe: 158 cm (Höhe + Breite + Tiefe).
Wie groß und schwer darf mein Handgepäck sein?
Wenn Ihr Flugtarif Handgepäck beinhaltet, dürfen Sie ein Gepäckstück mit einem Höchstgewicht von 8 kg und einer maximalen Größe von 55 x 40 x 23 cm (Höhe x Breite x Tiefe) mitnehmen.
Was darf ich zusätzlich zu meinem Handgepäck mitnehmen?
Zusätzlich zu einem Handgepäckstück, welches die oben angeführten Anforderungen erfüllen muss, können Sie einen kleinen persönlichen Gegenstand mitnehmen, z. B. einen kleinen Laptop, eine kleine Kameratasche, einen kleinen Rucksack oder einen Regenschirm. Ihr persönlicher Gegenstand sollte nicht größer als 40 x 30 x 20 cm (Höhe x Breite x Tiefe) sein, damit dieser unter Ihren Sitzplatz passt. Sollten Sie mehr als einen persönlichen Artikel mitführen, muss dieser im Handgepäck verstaut werden.
Wie groß und schwer darf mein Aufgabegepäck sein?
Wenn Ihr Flugtarif aufgegebenes Gepäck beinhaltet, dürfen Sie ein Gepäckstück mit einem Höchstgewicht von 23 kg und einer maximalen Größe von 158 cm (Höhe + Breite + Tiefe) mitnehmen. Alles, was diese Maße (158 cm) überschreitet, muss als Sondergepäck gebucht und separat angemeldet werden.
Was passiert, wenn mein Aufgabegepäck das Gewicht von 23 kg überschreitet?
Sofern Ihr Aufgabegepäck mehr als 23 kg wiegt, wird eine zusätzliche Gebühr von 5,35 € pro zusätzlichem Kilo erhoben. Diese Gebühr kann vorab über den Kundenservice oder direkt am Flughafen bezahlt werden. Das zulässige Höchstgewicht für ein einzelnes Gepäckstück beträgt maximal 32 kg.
Was passiert, wenn mein Aufgabegepäck verspätet am Zielort eintrifft?
Sollte Ihr Koffer verspätet am Zielort eintreffen, wird der Ankunftsflughafen die Nachforschung übernehmen. Bitte informieren Sie als Erstes unsere Partner am Ankunftsflughafen. Das Flughafenpersonal hilft Ihnen anschließend beim Ausfüllen eines Property Irregularity Report (PIR). Gepäckmeldungen können ausschließlich am Ankunftsflughafen erstellt werden.

Sofern Ihr Gepäck auf dem Hinflug mehr als acht Stunden verspätet ist, können Sie die Kosten für Toilettenartikel oder andere notwendige Gegenstände bis zu einem Betrag von 40,00 € erstattet bekommen. Bitte senden Sie hierzu Ihre Quittungen an den DAT Kundenservice.

Bei Verspätung des Gepäcks auf dem Rückflug ist leider keine Erstattung möglich. Bitte beachten Sie, dass skyhub PAD/DAT keine verderblichen Waren ersetzt und wichtige Gegenstände im Handgepäck transportiert werden sollten.
Was passiert, wenn mein Aufgabegepäck während der Reise beschädigt wird?
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck während der Reise beschädigt wurde, informieren Sie bitte als Erstes unsere Partner am Ankunftsflughafen. Vor Ort müssen Sie dann einen Damage Report (DPR) ausfüllen, der bis spätestens 7 Tage nach Ankunft erstellt werden muss. Darüber hinaus kann an dieser Stelle ein Erstattungsformular (in englischer Sprache) für beschädigtes Gepäck eingereicht werden.

Bei Vorlage des Original-Kaufbelegs nimmt skyhub PAD/DAT eine Wertminderung von 30 % des ursprünglichen Kaufpreises im ersten Jahr und 10 % in den Folgejahren vor. Wenn kein Kaufbeleg vorgelegt werden kann, beträgt die maximale Entschädigung 65,00 €.

Für eine weitergehende Absicherung empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäckversicherung und die Meldung des Vorfalls dort. Als Fluggesellschaft sind wir in unserer Haftung gemäß internationalem Recht begrenzt. Bitte bewahren Sie alle Originalquittungen und Ihren Original-Gepäckbericht auf.
Kann ich einen Kinderwagen mit auf meine Reise nehmen?
Wenn Sie mit einem Baby oder einem Kleinkind reisen, können Sie einen Kinderwagen kostenlos mitnehmen. Bitte beachten Sie, dass skyhub PAD/DAT nur dann für Schäden aufkommt, wenn der Kinderwagen während des Transports in einer so genannten »Airshell« (spezielle Schutztasche) eingepackt war.
Kann ich Sondergepäck mit auf meine Reise nehmen?
Es ist selbstverständlich gestattet, Sondergepäck mitzunehmen. Generell muss Sondergepäck vorab eingebucht und genehmigt werden. Wenden Sie sich deshalb bitte zeitnah nach der Buchung Ihres Flugtickets an den DAT Kundenservice, um Sondergepäck anzumelden und zu bezahlen.

Folgende Dinge gelten als Sondergepäck:
  • Kinderwagen, Buggy sowie Kindersitz (Mitnahme kostenlos und ohne Voranmeldung möglich),
  • Rollstuhl, Elektromobil/Scooter sowie Rollator (unter Berücksichtigung der zulässigen Beschränkungen von Länge, Höhe, Breite und Gewicht),
  • Sportausrüstung (Fahrräder, Surfbrett, Windsurfsegel, Tauchausrüstung, Ski oder Golfausrüstung),
  • Waffen (Beim Transport von Waffen muss der Verschluss vom Gewehr getrennt und separat im Gepäck verpackt werden. Es dürfen maximal 5 kg Munition in der Originalverpackung mitgeführt werden. Dies muss beim Check-In angegeben werden. Bitte halten Sie ebenfalls Zertifikate, Belege und den Waffenschein zur Überprüfung bereit.).

Alle Sondergepäckstücke werden auf Basis »stand by« befördert. Das bedeutet, dass das reguläre aufgegebene Gepäck im Frachtraum Vorrang hat, sodass es in sehr seltenen Fällen vorkommen kann, dass kein Platz für Sondergepäck vorhanden ist.

Des Weiteren sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass das Sondergepäck so verpackt ist, dass es während des Fluges nicht beschädigt wird. skyhub PAD/DAT weist darauf hin, dass Fluggäste selbst für alle Schäden an zerbrechlichen Gegenständen, die als aufgegebenes Gepäck versandt werden, verantwortlich sind. In diesen Fällen wird keine Haftung übernommen. Es erfolgt zudem keine Schadensregulierung.

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Haben Sie noch Fragen?

Für alle weiteren oder spezifischen Fragen zu Ihrer Reise, die über diesen FAQ-Bereich hinausgehen, steht Ihnen der DAT Kundenservice während der Geschäftszeiten gerne zur Verfügung. Formulieren Sie eine Mail mit Ihrem Anliegen und die freundlichen Kundenberater helfen Ihnen schnell und unkompliziert und weiter.

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