Häufige Fragen

Flugunregelmäßigkeiten und Flugausfälle

Pünktlichkeit hat bei skyhub PAD/DAT einen sehr großen Stellenwert. Wir sind bestrebt, dass unsere Flüge pünktlich starten und landen. Jedoch kann es zu Verspätungen oder Unregelmäßigkeiten kommen.

In solchen Fällen sind Sie als Fluggast durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen geschützt.

Für detaillierte Information über Ihre Rechte empfehlen wir folgende Informationsseiten:

FAQ mit sichtbaren Themen
Verspätungen
Wann gilt ein Flug als verspätet?
Wenn ein Flug später als im Flugplan angegeben ankommt oder abfliegt, ist der Flug verspätet. Verspätungen können durch verschiedene Faktoren verursacht werden, wie z. B. Wetter, technische Probleme, betriebliche Herausforderungen oder Einschränkungen durch die Flugsicherung bzw. Fluglotsen.
Wann habe ich möglicherweise Anspruch auf Hilfsleistung oder Entschädigung bei einer Verspätung meines Fluges?
Wenn Ihr Flug zwei oder mehr Stunden verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf bestimmte Formen von Hilfeleistungen. Beträgt die Verspätung drei oder mehr Stunden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Welche Formen von Hilfsleistung oder Entschädigung gibt es bei einer Verspätung meines Fluges?
Unter bestimmten Bedingungen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, folgende Hilfeleistung zu leisten:
  • Mahlzeiten und Erfrischungen, die angemessen und der Verspätung entsprechend sind,
  • Unterkunft, falls eine Übernachtung erforderlich ist,
  • Transport zwischen dem Flughafen und Ihrer Unterkunft,
  • Zwei kostenlose Übermittlungen von Nachrichten, via Telefonanruf, E-Mail oder Fax.

Bei großen Verspätungen (fünf Stunden und mehr) können Sie je nach Wunsch und Situation möglicherweise Folgendes in Anspruch nehmen:
  • Änderung Ihrer Reiseroute: Reisen Sie je nach Sitzplatzverfügbarkeit ohne zusätzliche Kosten mit einem alternativen Flug zu Ihrem endgültigen Ziel.
  • Umbuchung: Reisen Sie je nach verfügbarer Kapazität an einem späteren Datum, welches Ihnen passt.
  • Rückerstattung: Eine vollständige Rückerstattung des nicht genutzten Tickets, einschließlich einer eventuellen Rückreise, wenn Sie die Reise nicht mehr antreten möchten.

Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, sofern keine Ausnahme vorliegt. Die Entschädigungsbeträge belaufen sich auf:
  • 250 EUR für Flüge bis 1.500 Kilometer,
  • 400 EUR für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer,
  • 600 EUR für Flüge über 3.500 Kilometer.
Wann habe ich möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung bei einer Verspätung meines Fluges?
In den folgenden Fällen haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung:
  • Außergewöhnliche Umstände: Die Verspätung wurde durch Ereignisse verursacht, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft lagen, wie z. B. Unwetter, Entscheidungen der Flugsicherung oder unvorhergesehene technische Probleme.
  • Nichterfüllung der Anforderungen der Fluggesellschaft: Sie haben nicht innerhalb der von skyhub PAD/DAT angegebenen Frist eingecheckt oder sind nicht rechtzeitig am Gate eingetroffen.

Bitte beachten Sie: Diese Liste ist nicht vollständig und andere Faktoren können Ihren Anspruch beeinflussen.
Annullierungen des Fluges
Wann liegt eine Annullierung eines Fluges vor?
Eine Annullierung liegt vor, wenn ein Flug offiziell von der Fluggesellschaft gestrichen wird. Das bedeutet, dass der Flug nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt wird. Dies kann verschiedene Gründe haben wie bspw. unvorhergesehene technische Probleme, Streiks, widrige Wetterverhältnisse, Einschränkungen des Luftraums oder andere außergewöhnliche Umstände.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Außergewöhnliche Umstände (höhere Gewalt) sind Ereignisse, die sich auch bei Anwendung aller zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein:
  • Ungünstige Wetterbedingungen bzw. Auswirkungen widriger Wetterverhältnisse auf vorherige Flüge (Folgewirkungen),
  • Technische Defekte, die dringend auftreten und die die Flugsicherheit beeinträchtigen,
  • Streiks oder andere Arbeitskonflikte, die den Betrieb beeinträchtigen,
  • Luftraumeinschränkungen durch die Flugsicherung (Air Traffic Control, ATC),
  • Unvorhersehbare/kurzfristig aufgetretene Erkrankung der Besatzung,
  • Andere unvorhergesehene Umstände, die ein Sicherheitsrisiko für den Abflug darstellen.
Welche Ansprüche habe ich bei einer Annullierung meines Fluges?
Wenn Ihr Flug aufgrund einer der genannten Umstände annulliert wird, ist die Fluggesellschaft nicht dazu verpflichtet Kompensation zu leisten. skyhub PAD/DAT bietet Ihnen allerdings, je nach Verfügbarkeit folgende Möglichkeiten zur Wahl:
  • Änderung Ihrer Reiseroute: Reisen Sie ohne zusätzliche Kosten mit einem alternativen Flug an Ihr endgültiges Ziel.
  • Umbuchung: Reisen Sie zu einem anderen Zeitpunkt, der Ihnen passt.
  • Rückerstattung: Erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung des nicht genutzten Tickets (dies gilt auch für eine Rückreise), wenn der Zweck Ihrer Reise entfällt.

Annullierungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen, können Folgendes umfassen:
  • Betriebliche Anpassungen im Einflussbereich der Fluggesellschaft,
  • Vorhersehbare technische Probleme,
  • Personalmangel, der vorhersehbar war.

Wenn Ihr Flug aus diesen Gründen storniert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Änderung Ihrer Reiseroute oder Rückerstattung des Flugpreises:
  • Reisen Sie ohne zusätzliche Kosten mit einem alternativen Flug an Ihr endgültiges Ziel.
  • Erhalten Sie die vollständige Rückerstattung des nicht genutzten Tickets - dies gilt auch für eine Rückreise.

Hilfeleistungen – Sie haben möglicherweise Anspruch auf folgende Hilfeleistungen:
  • Mahlzeiten und Erfrischungen, die angemessen und der Verspätung entsprechend sind,
  • Unterkunft und Transport zu Ihrer Unterkunft, wenn eine Übernachtung erforderlich ist,
  • Wir tragen die Kosten für zwei Telefonate (E-Mails oder Faxe), soweit erforderlich.

Kompensation - Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung:
  • 250 EUR für Flüge bis 1.500 Kilometer,
  • 400 EUR für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer,
  • 600 EUR für Flüge über 3.500 Kilometer.
Wann habe ich möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung bei einer Annullierung meines Fluges?
In den folgenden Fällen haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung:
  • Sie wurden über die Stornierung rechtzeitig informiert:
    • Früher als 14 Tage vor dem Abflug,
    • Zwischen 7 und 14 Tagen vor dem Abflug, sofern Ihnen eine Alternative angeboten wird, die den Abflug nicht mehr als zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit vorsieht und Sie nicht später als vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit ankommen lässt,
    • Weniger als 7 Tage vor dem Abflug, sofern Ihnen eine Alternative angeboten wird, die den Abflug nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit vorsieht und bei der Sie spätestens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit ankommen.
  • Außergewöhnliche Umstände: Die Stornierung wurde durch Ereignisse verursacht, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hatte.
  • Nichterfüllung der Check-In-Anforderungen: Sie haben nicht innerhalb der von der Fluggesellschaft angegebenen Frist eingecheckt oder sich am Gate eingefunden.
  • Freiwillige Stornierung: Sie haben sich freiwillig für eine Rückerstattung oder Umbuchung entschieden und zugestimmt, auf eine Entschädigung zu verzichten.
  • Verpasster Alternativflug: Sie haben einen von der Fluggesellschaft angebotenen Alternativflug nicht angenommen oder verpasst.
  • Fehlende Reisedokumente: Sie haben die erforderlichen Reisedokumente, z. B. einen gültigen Reisepass, ein Visum oder einen anderen erforderlichen Ausweis, nicht vorgelegt.

Bitte beachten Sie: Diese Liste ist nicht vollständig und andere Faktoren können Ihren Anspruch beeinflussen.
Nichtbeförderung
Wann liegt eine Nichtbeförderung vor?
Eine Nichtbeförderung liegt vor, wenn einem Passagier die Beförderung verweigert wird, obwohl:
  • ein gültiges Ticket und eine bestätigte Reservierung vorliegt,
  • rechtzeitig, wie von der Fluggesellschaft angegeben, eingecheckt wurde und man
  • innerhalb der vorgeschriebenen Zeitspanne am Gate erschienen ist.
Welche Ansprüche habe ich bei einer Nichtbeförderung?
Wenn Ihnen gegen Ihren Willen die Beförderung verweigert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Betreuungsleistungen, Umbuchung oder Erstattung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Betreuungsleistungen und Rechte:
  • Änderung Ihrer Reiseroute: Reisen Sie ohne zusätzliche Kosten mit einem alternativen Flug an Ihr endgültiges Ziel.
  • Umbuchung: Reisen Sie zu einem anderen Zeitpunkt, der Ihnen passt.
  • Rückerstattung: Erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung des nicht genutzten Tickets (dies gilt auch für eine Rückreise), wenn der Zweck Ihrer Reise entfällt.

Änderung Ihrer Reiseroute oder Rückerstattung:
  • Änderung Ihrer Reiseroute: Reisen Sie ohne zusätzliche Kosten mit einem alternativen Flug an Ihr endgültiges Ziel.
  • Umbuchung: Reisen Sie zu einem anderen Zeitpunkt, der Ihnen passt.
  • Rückerstattung: Erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung des nicht genutzten Tickets (dies gilt auch für eine Rückreise), wenn der Zweck Ihrer Reise entfällt.
Wann habe ich möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung bei einer Nichtbeförderung?
In den folgenden Fällen haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung:
  • Freiwillige Nichtbeförderung: Sie haben Ihren Sitzplatz freiwillig aufgegeben und dafür vereinbarte Leistungen wie eine Entschädigung, eine Umbuchung oder andere von der Fluggesellschaft angebotene Ersatzleistungen in Anspruch genommen.
  • Angemessene Gründe: Ihnen wurde die Beförderung aus Sicherheits-, aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund unzureichender Reisedokumente verweigert, u. a. weil:
    • Sie die erforderlichen Reisedokumente, z. B. einen gültigen Reisepass, ein Visum oder einen anderen erforderlichen Ausweis, nicht vorgelegt haben.
    • Sie Sicherheitsvorschriften übertreten haben.
  • Nichterfüllung der Anforderungen der Fluggesellschaft: Sie haben nicht innerhalb der von der Fluggesellschaft angegebenen Frist eingecheckt oder sich am Gate eingefunden.
  • Überbuchung mit Zustimmung des Passagiers: Sie haben eine von der Fluggesellschaft angebotene Alternativlösung, wie z. B. eine anderweitige Beförderung, ohne weitere Ansprüche auf Entschädigung akzeptiert.

Bitte beachten Sie: Diese Liste ist nicht vollständig und andere Faktoren können Ihren Anspruch beeinflussen.
Beantragung einer Entschädigung
Wie kann ich eine Entschädigung beantragen?
Sind Sie in einer Situation, in der Sie eine Entschädigung beantragen können? Hier finden Sie das Entschädigungsformular (in englischer Sprache) für die Rückforderung von bereits gezahlten und zu erstatteten Flugkosten, das Einreichen von Entschädigungen und das Verlangen von Kompensationen.

Darüber hinaus können Sie sich in diesen Fällen für weitere Fragen gerne zusätzlich an via E-Mail an den DAT Kundenservice wenden.

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Für alle weiteren oder spezifischen Fragen zu Ihrer Reise, die über diesen FAQ-Bereich hinausgehen, steht Ihnen der DAT Kundenservice während der Geschäftszeiten gerne zur Verfügung. Formulieren Sie eine Mail mit Ihrem Anliegen und die freundlichen Kundenberater helfen Ihnen schnell und unkompliziert und weiter.

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