Häufige Fragen
Besondere Bedürfnisse
Brauchen Sie Hilfe oder Unterstützung bei Flugreisen? Hier finden Sie Informationen und Hinweise für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität, Reisen in der Schwangerschaft und Mitnahme medizinischer Geräte.
Bei Schwangerschaft mit einem Baby:
- Bis zur 34. Schwangerschaftswoche können Flüge ohne besondere Einschränkungen durchgeführt werden.
- Zwischen der 35. und 37. Woche dürfen Sie höchstens vier Stunden fliegen und benötigen ein ärztliches Attest.
- Zwischen der 38. und 40. Woche dürfen Sie nicht mehr fliegen.
Bei Schwangerschaft mit mehr als einem Baby:
- Bis zur 28. Schwangerschaftswoch können Flüge ohne besondere Einschränkungen durchgeführt werden.
- Von der 29. bis zur 31. Woche dürfen Sie höchstens Kurzstrecke fliegen und benötigen ein ärztliches Attest.
- Ab der 32. Woche dürfen Sie nicht mehr fliegen.
Bei Schwangerschaften mit Komplikationen muss der Passagier ein Medizinisches Informationsformular (kurz: MEDIF-Formular) von seinem Arzt mitbringen. Die MEDIF-Formulare müssen von einem qualifizierten Arzt ausgefüllt sein.
In Fällen, in denen ein Attest von Ihnen benötigt wird, lassen Sie sich dieses bitte so kurz wie möglich vor Reiseantritt ausstellen.
Sie können Ihren eigenen faltbaren Rollstuhl gratis mitnehmen. Beachten Sie, dass dieser in der Regel mit dem Gepäck beim Check-In abgegeben werden muss. Es gelten die Geschäftsbedingungen des Flughafens. Für weitere Informationen kontaktieren Sie vor Abreise bitte Ihren Flughafen.
Generell empfehlen wie Ihnen zwei Stunden vor Ihrer planmäßigen Abflugzeit einzuchecken, sodass vor Ort am Flughafen genügend Zeit bleibt, um Ihnen adäquat zu helfen.
Die Rückenlehne von batteriebetriebenen Rollstühlen darf nicht höher als 89 cm sein, ansonsten passen diese nicht durch die Tür des Frachtraums. Wenn eine extra hohe Rückenlehne am Rollstuhl angebracht ist, stellen Sie sicher, dass Sie oder ein Helfer sie vor dem Beladen entfernen kann.
Rollstühle mit Lithium-Ion-Akku müssen generell im Vorfeld angemeldet werden. Bitte halten Sie sämtliche Maße, wie Länge, Höhe, Breite und Gewicht, bereit.
Bitte beachten Sie, dass skyhub PAD/DAT-Mitarbeiter allerdings nicht befugt sind:
- Passagiere zu heben oder zu tragen,
- Passagieren in der Toilette behilflich zu sein,
- Passagieren beim Essen behilflich zu sein,
- Passagieren Medikamente zu verabreichen.
Passagiere mit Lungenkrankheit und/oder benötigtem Extra-Sauerstoff müssen bis 48 Stunden vor Abflug eine Sondergenehmigung einholen. Lassen Sie sich für diese Fälle ein Medizinisches Informationsformular (kurz: MEDIF-Formular) von einem qualifizierten Arzt ausstellen.
Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, an Bord Batterien für Sauerstoffgeräte aufzuladen. DAT empfiehlt einen Sauerstoffkonzentrator. Informieren Sie sich vor Reisebeginn immer bei Ihrem Arzt, ob es mit Ihrer Krankheit zu Komplikationen beim Reisen kommen kann.
- Er ist leicht und platzsparend.
- Er kann Sauerstoff für bis zu acht Stunden bereitstellen.
- Er benutzt wiederaufladbare Batterien.
Beachten Sie, dass die Ladung für die Flugdauer ausreichen muss – plus 50 % zusätzlich.
Alle Lungenpatienten benötigen eine Sondergenehmigung von skyhub PAD/DAT und müssen hierfür spätestens 48 Stunden vor Abflug ein Medizinisches Informationsformular (kurz: MEDIF-Formular) eingereicht haben. Das Formular muss von Ihrem Lungenfacharzt ausgefüllt sein.
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Für alle weiteren oder spezifischen Fragen zu Ihrer Reise, die über diesen FAQ-Bereich hinausgehen, steht Ihnen der DAT Kundenservice während der Geschäftszeiten gerne zur Verfügung. Formulieren Sie eine Mail mit Ihrem Anliegen und die freundlichen Kundenberater helfen Ihnen schnell und unkompliziert und weiter.
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